Pflegestützpunkte.org

Pocking · Landkreis Passau · 16.414 Einwohner

Pflegestützpunkt für Pocking

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Passau mit Sitz in Vilshofen.

Postleitzahlen in Pocking: 94060

Fachstelle für pflegende Angehörige Vilshofen

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige Vilshofen
Maximilianstraße 1a
94474 Vilshofen
Auf der Karte zeigen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Die Caritas betreibt im Landkreis weitere Fachstellen in Hauzenberg, Tittling, Bad Griesbach, Pocking und Fürstenzell. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Referat III – Hilfe zur Pflege

Am Lurzenhof 15, 84036 Landshut · 0871 97512-100

sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de

bezirk-niederbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Pocking zuständig?

Für Pocking (Landkreis Passau) ist die Pflegeberatung im Landkreis Passau zuständig, Maximilianstraße 1a, 94474 Vilshofen, Telefon 08541 91 99 721.

Welche Postleitzahlen gehören zu Pocking?

Zur Gemeinde Pocking gehören die Postleitzahlen 94060. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Passau für