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Ottersberg · Landkreis Verden · 13.166 Einwohner

Pflegestützpunkt für Ottersberg

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden mit Sitz in Verden (Aller).

Postleitzahlen in Ottersberg: 28870

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden
Lindhooper Straße 67
27283 Verden (Aller)
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Ansprechpersonen sind nach Wohnort aufgeteilt (siehe Seite des Landkreises). Beratung telefonisch, persönlich, per E-Mail oder per Video.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Verden, Fachdienst Soziales, Servicestelle (Hilfe zur Pflege)

Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller) · 04231 15-8915

hilfezurpflege@landkreis-verden.de

landkreis-verden.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Ottersberg zuständig?

Für Ottersberg (Landkreis Verden) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden zuständig, Lindhooper Straße 67, 27283 Verden (Aller), Telefon 04231 15-374.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ottersberg?

Zur Gemeinde Ottersberg gehören die Postleitzahlen 28870. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Verden für