Oppenheim · Landkreis Mainz-Bingen · 7.071 Einwohner
Pflegestützpunkt für Oppenheim
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Mainz-Bingen mit Sitz in Bingen am Rhein. In Oppenheim gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Oppenheim: 55276
Standort in Oppenheim
- Pflegestützpunkt Oppenheim / VG Rhein-SelzPostplatz 1, 55276 OppenheimTelefon 06133 57199-70 und -71 · Beratungsbereich: Verbandsgemeinde Rhein-Selz außer Mommenheim/Selzen und Köngernheim
Pflegestützpunkt Oppenheim / VG Rhein-Selz
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Oppenheim / VG Rhein-Selz
Postplatz 1
55276 Oppenheim
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 06133 57199-70 und -71
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Landkreis Mainz-Bingen, Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Soziale Hilfen – Hilfe zur Pflege im ambulanten Bereich
Konrad-Adenauer-Str. 34, 55218 Ingelheim am Rhein · +49 6132 787-3256
kreisverwaltung@mainz-bingen.de
Quelle: Seite des Trägers
In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.
Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?
3.289 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.024 €
- im 3. Jahr2.671 €
- ab dem 4. Jahr2.230 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Oppenheim zuständig?
Für Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) ist die Pflegeberatung im Landkreis Mainz-Bingen zuständig, Pflegestützpunkt Oppenheim / VG Rhein-Selz, Postplatz 1, 55276 Oppenheim, Telefon 06133 57199-70 und -71.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Oppenheim?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Mainz-Bingen hat in Oppenheim einen Standort: Pflegestützpunkt Oppenheim / VG Rhein-Selz, Postplatz 1, 55276 Oppenheim.
Welche Postleitzahlen gehören zu Oppenheim?
Zur Gemeinde Oppenheim gehören die Postleitzahlen 55276. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).