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Nienburg (Weser) · Landkreis Nienburg (Weser) · 32.608 Einwohner

Pflegestützpunkt für Nienburg (Weser)

Zuständig ist der Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser mit Sitz in Nienburg.

Postleitzahlen in Nienburg (Weser): 31582

Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser

Anschrift
Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser
Weserstraße 13
31582 Nienburg
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Nienburg/Weser, 313 FD Senioren und Pflege (FB 31 Soziales)

Weserstraße 13, 31582 Nienburg · 05021 967-148

senioren@kreis-ni.de

lk-nienburg.de

Außenstelle Weserstraße 13.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Nienburg (Weser) zuständig?

Für Nienburg (Weser) (Landkreis Nienburg (Weser)) ist der Senioren- und PflegeStützpunkt Niedersachsen im Landkreis Nienburg/Weser zuständig, Weserstraße 13, 31582 Nienburg, Telefon 05021 967-201.

Welche Postleitzahlen gehören zu Nienburg (Weser)?

Zur Gemeinde Nienburg (Weser) gehören die Postleitzahlen 31582. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).