Pflegestützpunkte.org

Neustadt a. d. Donau · Landkreis Kelheim · 14.778 Einwohner

Pflegestützpunkt für Neustadt a. d. Donau

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Kelheim mit Sitz in Kelheim.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Donau: 93333

Fachstelle für pflegende Angehörige

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige
Pfarrhofgasse 1
93309 Kelheim
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Referat III – Hilfe zur Pflege

Am Lurzenhof 15, 84036 Landshut · 0871 97512-100

sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de

bezirk-niederbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Neustadt a. d. Donau zuständig?

Für Neustadt a. d. Donau (Landkreis Kelheim) ist die Pflegeberatung im Landkreis Kelheim zuständig, Pfarrhofgasse 1, 93309 Kelheim, Telefon 09441-50070.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Donau?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Donau gehören die Postleitzahlen 93333. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Kelheim für