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Neustadt a. d. Aisch · Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim · 13.294 Einwohner

Pflegestützpunkt für Neustadt a. d. Aisch

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim mit Sitz in Neustadt/Aisch.

Postleitzahlen in Neustadt a. d. Aisch: 91413

Fachstelle für pflegende Angehörige

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige
Ansbacher Str. 6
91413 Neustadt/Aisch
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Weitere Fachstelle der Diakonie in Neustadt a.d.Aisch. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · 0981 4664-25002

Arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de

bezirk-mittelfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Neustadt a. d. Aisch zuständig?

Für Neustadt a. d. Aisch (Landkreis Neustadt a. d. Aisch-Bad Windsheim) ist die Pflegeberatung im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zuständig, Ansbacher Str. 6, 91413 Neustadt/Aisch, Telefon 09161 8889-0.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neustadt a. d. Aisch?

Zur Gemeinde Neustadt a. d. Aisch gehören die Postleitzahlen 91413. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim für