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Neufahrn b. Freising · Landkreis Freising · 21.061 Einwohner

Pflegestützpunkt für Neufahrn b. Freising

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Freising mit Sitz in Freising.

Postleitzahlen in Neufahrn b. Freising: 85375, 85376

Pflegestützpunkt Landkreis Freising

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Freising
Landshuter Straße 31 (Landratsamt, Gebäude B, 1. OG)
85356 Freising
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Außenstellen-Sprechstunden in Neufahrn (Mo 14–16 Uhr), Au und Moosburg nach Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Neufahrn b. Freising zuständig?

Für Neufahrn b. Freising (Landkreis Freising) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Freising zuständig, Landshuter Straße 31 (Landratsamt, Gebäude B, 1. OG), 85356 Freising, Telefon 08161 600-32320.

Welche Postleitzahlen gehören zu Neufahrn b. Freising?

Zur Gemeinde Neufahrn b. Freising gehören die Postleitzahlen 85375, 85376. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Freising erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Außenstellen-Sprechstunden in Neufahrn (Mo 14–16 Uhr), Au und Moosburg nach Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Freising für