Neu-Anspach · Hochtaunuskreis · 14.342 Einwohner
Pflegestützpunkt für Neu-Anspach
Zuständig ist der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis mit Sitz in Bad Homburg v. d. Höhe.
Postleitzahlen in Neu-Anspach: 61267
Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5
61352 Bad Homburg v. d. Höhe
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 06172/999-5471
- Sprechzeiten
- Offene Sprechstunde Di 9–12 Uhr, Do 14–16:30 Uhr; telefonisch Mo–Fr; Termine nach Vereinbarung
- Website
- hochtaunuskreis.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Hochtaunuskreis, Hilfe zur Pflege im häuslichen Bereich
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe · 06172 999-0
Nur Zentrale und allgemeines Postfach der Kreisverwaltung angegeben; bei gleichzeitiger Eingliederungshilfe vor der Regelaltersgrenze ist der LWV Hessen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Hochtaunuskreis, Heimpflege (Hilfe zur Pflege in Einrichtungen)
Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe · 06172 999-0
Nur Zentrale angegeben; für Pflegeheim und Tages-/Nachtpflege vor Erreichen der Regelaltersgrenze ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig.
Quelle: Seite des Trägers
In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Hessen?
3.431 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.096 €
- im 3. Jahr2.650 €
- ab dem 4. Jahr2.091 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Neu-Anspach zuständig?
Für Neu-Anspach (Hochtaunuskreis) ist der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis zuständig, Ludwig-Erhard-Anlage 1–5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe, Telefon 06172/999-5471.
Welche Postleitzahlen gehören zu Neu-Anspach?
Zur Gemeinde Neu-Anspach gehören die Postleitzahlen 61267. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist der Pflegestützpunkt Hochtaunuskreis erreichbar?
Sprechzeiten: Offene Sprechstunde Di 9–12 Uhr, Do 14–16:30 Uhr; telefonisch Mo–Fr; Termine nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).