Pflegestützpunkte.org

Naumburg (Saale) · Burgenlandkreis · 31.940 Einwohner

Pflegestützpunkt für Naumburg (Saale)

Zuständig ist die Pflegeberatung im Burgenlandkreis mit Sitz in Naumburg.

Postleitzahlen in Naumburg (Saale): 06618, 06628

Burgenlandkreis – Sozialamt

Anschrift
Burgenlandkreis – Sozialamt
Schönburger Str. 41
06618 Naumburg
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Sprechzeiten
Di 8:30–11:30 und 13–17:30 Uhr, Do 8:30–11:30 und 13–15 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen-Anhalt hat keine Pflegestützpunkte. Die kommunale Beratungsstelle und die Beratungsstellen der Pflegekassen beraten im Rahmen der Vernetzten Pflegeberatung, unabhängig von der Kasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Burgenlandkreis, Sozialamt (Hilfe zur Pflege)

Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg (Saale) · 03445 73-1266

sozialamt@blk.de

burgenlandkreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Sachsen-Anhalt ist das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Abs. 1 AG SGB XII), die Anträge bearbeiten und entscheiden aber die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 4 Abs. 1). Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen-Anhalt?

2.891 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.592 €
  • im 3. Jahr2.194 €
  • ab dem 4. Jahr1.695 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Naumburg (Saale) zuständig?

Für Naumburg (Saale) (Burgenlandkreis) ist die Pflegeberatung im Burgenlandkreis zuständig, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg, Telefon 03445 731266.

Welche Postleitzahlen gehören zu Naumburg (Saale)?

Zur Gemeinde Naumburg (Saale) gehören die Postleitzahlen 06618, 06628. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Burgenlandkreis erreichbar?

Sprechzeiten: Di 8:30–11:30 und 13–17:30 Uhr, Do 8:30–11:30 und 13–15 Uhr, Fr 8:30–11:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Burgenlandkreis für