Pflegestützpunkte.org

Nagold · Landkreis Calw · 23.864 Einwohner

Pflegestützpunkt für Nagold

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Calw mit Sitz in Calw.

Postleitzahlen in Nagold: 72202

Pflegestützpunkt Landkreis Calw

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Calw
Mildred-Scheel-Straße 2 (Gesundheitscampus – Haus der Gesundheit)
75365 Calw
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Sprechzeiten
Mo–Mi, Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr und nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Außensprechstunden mittwochs im Rathaus Bad Wildbad und freitags im Bürgerzentrum Nagold (Termin telefonisch).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Calw, Soziale Hilfen, Hilfe zur Pflege

Vogteistraße 42-46, 75365 Calw · 07051 160-267

kreis-calw.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Nagold zuständig?

Für Nagold (Landkreis Calw) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Calw zuständig, Mildred-Scheel-Straße 2 (Gesundheitscampus – Haus der Gesundheit), 75365 Calw, Telefon 07051 160-329.

Welche Postleitzahlen gehören zu Nagold?

Zur Gemeinde Nagold gehören die Postleitzahlen 72202. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Calw erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Mi, Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Calw für