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Murnau a. Staffelsee · Landkreis Garmisch-Partenkirchen · 11.994 Einwohner

Pflegestützpunkt für Murnau a. Staffelsee

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Garmisch-Partenkirchen mit Sitz in Garmisch-Partenkirchen.

Postleitzahlen in Murnau a. Staffelsee: 82418

Pflegestützpunkt Landkreis Garmisch-Partenkirchen

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Garmisch-Partenkirchen
Von-Brug-Straße 5 (ServiceZentrum Leifheit)
82467 Garmisch-Partenkirchen
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Sprechzeiten
Di–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung
Website
lra-gap.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Murnau a. Staffelsee zuständig?

Für Murnau a. Staffelsee (Landkreis Garmisch-Partenkirchen) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Garmisch-Partenkirchen zuständig, Von-Brug-Straße 5 (ServiceZentrum Leifheit), 82467 Garmisch-Partenkirchen, Telefon 08821 751-557 (Oberes Isartal, Partenkirchen), 08821 751-556 (Blaues Land, Ammertal), 08821 751-538 (Loisachtal, Garmisch).

Welche Postleitzahlen gehören zu Murnau a. Staffelsee?

Zur Gemeinde Murnau a. Staffelsee gehören die Postleitzahlen 82418. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Garmisch-Partenkirchen erreichbar?

Sprechzeiten: Di–Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).