Pflegestützpunkte.org

Mülheim-Kärlich · Landkreis Mayen-Koblenz · 11.159 Einwohner

Pflegestützpunkt für Mülheim-Kärlich

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Mayen-Koblenz mit Sitz in Andernach.

Postleitzahlen in Mülheim-Kärlich: 56218

Pflegestützpunkt VG Weißenthurm

Anschrift
Pflegestützpunkt VG Weißenthurm
Weißenthurmer Str. 51
56220 Kettig
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz, Referat 5.2.54 / Hilfe zur Pflege, Soziale Sonderleistungen

Bahnhofstraße 9, 56068 Koblenz · 0261 108-0

info@kvmyk.de

kvmyk.de

Quelle: Seite des Trägers

In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.

Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?

3.289 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.024 €
  • im 3. Jahr2.671 €
  • ab dem 4. Jahr2.230 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Mülheim-Kärlich zuständig?

Für Mülheim-Kärlich (Landkreis Mayen-Koblenz) ist die Pflegeberatung im Landkreis Mayen-Koblenz zuständig, Pflegestützpunkt VG Weißenthurm, Weißenthurmer Str. 51, 56220 Kettig, Telefon (02637) 9419832 und (02637) 9380962.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mülheim-Kärlich?

Zur Gemeinde Mülheim-Kärlich gehören die Postleitzahlen 56218. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Mayen-Koblenz für