Pflegestützpunkte.org

Mühlhausen/Thüringen · Unstrut-Hainich-Kreis · 36.353 Einwohner

Pflegestützpunkt für Mühlhausen/Thüringen

Zuständig ist die Pflegeberatung im Unstrut-Hainich-Kreis.

Postleitzahlen in Mühlhausen/Thüringen: 99974, 99998

Pflegeberatung im Unstrut-Hainich-Kreis

Anschrift
Pflegeberatung im Unstrut-Hainich-Kreis
Die Besuchsanschrift nennt die Behörde auf ihrer Website.

Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: In diesem Kreis gibt es noch keinen Pflegestützpunkt, und das Land nennt keine kommunale Beratungsstelle. Erste Anlaufstelle ist die Pflegeberatung der eigenen Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis, Fachdienst Soziales, Sozial- und Eingliederungshilfe (Sozialhilfe / Hilfe zur Pflege)

Lindenhof 1, Gebäude H, 99974 Mühlhausen/Thüringen · +49 3601 802202

soziales@uh-kreis.de

unstrut-hainich-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Thüringen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt (§ 3 ThürAGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Das Landesverwaltungsamt entscheidet keine Einzelfälle der Hilfe zur Pflege.

Was kostet ein Heimplatz in Thüringen?

3.163 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.857 €
  • im 3. Jahr2.448 €
  • ab dem 4. Jahr1.936 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Mühlhausen/Thüringen zuständig?

Für Mühlhausen/Thüringen (Unstrut-Hainich-Kreis) ist die Pflegeberatung im Unstrut-Hainich-Kreis zuständig.

Welche Postleitzahlen gehören zu Mühlhausen/Thüringen?

Zur Gemeinde Mühlhausen/Thüringen gehören die Postleitzahlen 99974, 99998. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Unstrut-Hainich-Kreis für