Pflegestützpunkte.org

Markranstädt · Landkreis Leipzig · 16.194 Einwohner

Pflegestützpunkt für Markranstädt

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Leipzig mit Sitz in Borna.

Postleitzahlen in Markranstädt: 04420

Pflegekoordination Landkreis Leipzig (Sozialamt)

Anschrift
Pflegekoordination Landkreis Leipzig (Sozialamt)
Brauhausstraße 8
04552 Borna
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen hat keine Pflegestützpunkte. Die Pflegekoordination des Kreises vermittelt in die Vernetzte Pflegeberatung; die persönliche Pflegeberatung macht die eigene Pflegekasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Leipzig, Sozialamt, SG Sozialhilfe

Brauhausstraße 8, Haus 10, 04552 Borna · 03433 241 0

info@lk-l.de

landkreisleipzig.de

Quelle: Seite des Trägers

In Sachsen entscheidet über Hilfe zur Pflege zu Hause der Landkreis oder die kreisfreie Stadt. Im Pflegeheim und in der Tagespflege ist bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze der Kommunale Sozialverband Sachsen zuständig, danach wieder das Sozialamt des Kreises oder der Stadt (§ 13 Abs. 2 SächsAGSGB). Für die genannten Ausnahmen: Kommunaler Sozialverband Sachsen (KSV), 0341 1266-0.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen?

3.152 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.831 €
  • im 3. Jahr2.404 €
  • ab dem 4. Jahr1.870 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Markranstädt zuständig?

Für Markranstädt (Landkreis Leipzig) ist die Pflegeberatung im Landkreis Leipzig zuständig, Brauhausstraße 8, 04552 Borna, Telefon 03433 241-2137.

Welche Postleitzahlen gehören zu Markranstädt?

Zur Gemeinde Markranstädt gehören die Postleitzahlen 04420. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Leipzig für