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Lich · Landkreis Gießen · 14.167 Einwohner

Pflegestützpunkt für Lich

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Gießen mit Sitz in Gießen.

Postleitzahlen in Lich: 35423

Pflegestützpunkt Landkreis Gießen

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Gießen
Kleine Mühlgasse 8
35390 Gießen
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Sprechzeiten
Offene Sprechzeiten Di 9–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung
Website
lkgi.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Gießen, Fachdienst Soziales und Senioren

Riversplatz 1-9, 35394 Gießen · 0641 9390-0

sozialamt@lkgi.de

lkgi.de

Die Telefonnummer ist die allgemeine Zentrale der Kreisverwaltung; eine eigene Durchwahl ist nicht angegeben.

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Lich zuständig?

Für Lich (Landkreis Gießen) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Gießen zuständig, Kleine Mühlgasse 8, 35390 Gießen, Telefon 0641 480117-20.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lich?

Zur Gemeinde Lich gehören die Postleitzahlen 35423. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Gießen erreichbar?

Sprechzeiten: Offene Sprechzeiten Di 9–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; weitere Termine nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Gießen für