Pflegestützpunkte.org

Laupheim · Landkreis Biberach · 22.839 Einwohner

Pflegestützpunkt für Laupheim

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Biberach mit Sitz in Biberach an der Riß.

Postleitzahlen in Laupheim: 88471

Pflegestützpunkt Landkreis Biberach

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Biberach
Rollinstraße 18 (Dienstgebäude Landratsamt am Wielandpark)
88400 Biberach an der Riß
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Sprechzeiten
Telefonische Terminvereinbarung erbeten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Beratung auch in den Außenstellen Riedlingen, Laupheim und Ochsenhausen sowie bei Bedarf zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Biberach, Kreissozialamt, Sachgebiet Eingliederungshilfe (SGB IX) & Hilfe zur Pflege (SGB XII)

Rollinstraße 18, 88400 Biberach an der Riß · 07351 52-6257

kreissozialamt@biberach.de

biberach.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Laupheim zuständig?

Für Laupheim (Landkreis Biberach) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Biberach zuständig, Rollinstraße 18 (Dienstgebäude Landratsamt am Wielandpark), 88400 Biberach an der Riß, Telefon 07351 52-7613, 52-7639, 52-7647.

Welche Postleitzahlen gehören zu Laupheim?

Zur Gemeinde Laupheim gehören die Postleitzahlen 88471. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Biberach erreichbar?

Sprechzeiten: Telefonische Terminvereinbarung erbeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Biberach für