Pflegestützpunkte.org

Lappersdorf · Landkreis Regensburg · 13.419 Einwohner

Pflegestützpunkt für Lappersdorf

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Regensburg mit Sitz in Regensburg.

Postleitzahlen in Lappersdorf: 93138

Hilfen in schwierigen Lebenslagen – Pflegestützpunkt Plus im Landkreis Regensburg (Landratsamt Regensburg)

Anschrift
Hilfen in schwierigen Lebenslagen – Pflegestützpunkt Plus im Landkreis Regensburg (Landratsamt Regensburg)
Altmühlstraße 3
93059 Regensburg
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Das Landratsamt berät selbst zur Pflege (nach eigenen Angaben im „Pflegestützpunkt-PLUS-Standard“); in der Liste der Pflegestützpunkte des Freistaats steht für den Landkreis kein eigener Pflegestützpunkt. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberpfalz

Ludwig-Thoma-Straße 14, 93051 Regensburg · 0941 9100-0

poststelle@bezirk-oberpfalz.de

bezirk-oberpfalz.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Lappersdorf zuständig?

Für Lappersdorf (Landkreis Regensburg) ist die Pflegeberatung im Landkreis Regensburg zuständig, Altmühlstraße 3, 93059 Regensburg, Telefon 0941 4009-711.

Welche Postleitzahlen gehören zu Lappersdorf?

Zur Gemeinde Lappersdorf gehören die Postleitzahlen 93138. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Regensburg für