Pflegestützpunkte.org

Landsberg · Saalekreis · 14.772 Einwohner

Pflegestützpunkt für Landsberg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Saalekreis mit Sitz in Merseburg.

Postleitzahlen in Landsberg: 06116, 06188

Saalekreis – Sozialamt

Anschrift
Saalekreis – Sozialamt
Domstraße 4
06217 Merseburg
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Sprechzeiten
Di 9–12 und 13:30–18 Uhr, Do 9–12 und 13:30–15:30 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Sachsen-Anhalt hat keine Pflegestützpunkte. Die kommunale Beratungsstelle und die Beratungsstellen der Pflegekassen beraten im Rahmen der Vernetzten Pflegeberatung, unabhängig von der Kasse.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Saalekreis, Sozialamt, SG Überörtlicher Träger, Team V – Hilfe zur Pflege

Geusaer Str. 81e, 06217 Merseburg · 03461 40-1379

sozialamt@saalekreis.de

saalekreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Sachsen-Anhalt ist das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Abs. 1 AG SGB XII), die Anträge bearbeiten und entscheiden aber die Landkreise und kreisfreien Städte (§ 4 Abs. 1). Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Sachsen-Anhalt?

2.891 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.592 €
  • im 3. Jahr2.194 €
  • ab dem 4. Jahr1.695 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Landsberg zuständig?

Für Landsberg (Saalekreis) ist die Pflegeberatung im Saalekreis zuständig, Domstraße 4, 06217 Merseburg, Telefon 03461 40 1315.

Welche Postleitzahlen gehören zu Landsberg?

Zur Gemeinde Landsberg gehören die Postleitzahlen 06116, 06188. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Saalekreis erreichbar?

Sprechzeiten: Di 9–12 und 13:30–18 Uhr, Do 9–12 und 13:30–15:30 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Saalekreis für