Pflegestützpunkte.org

Krumbach (Schwaben) · Landkreis Günzburg · 14.178 Einwohner

Pflegestützpunkt für Krumbach (Schwaben)

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg mit Sitz in Günzburg.

Postleitzahlen in Krumbach (Schwaben): 86381

Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg
Dillinger Straße 21 (Außenstelle Landratsamt)
89312 Günzburg
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Sprechzeiten
Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung; Außensprechtage in Krumbach, Ichenhausen, Thannhausen und Burgau nach Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Krumbach (Schwaben) zuständig?

Für Krumbach (Schwaben) (Landkreis Günzburg) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg zuständig, Dillinger Straße 21 (Außenstelle Landratsamt), 89312 Günzburg, Telefon 08221 95-461.

Welche Postleitzahlen gehören zu Krumbach (Schwaben)?

Zur Gemeinde Krumbach (Schwaben) gehören die Postleitzahlen 86381. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 9–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr und nach Vereinbarung; Außensprechtage in Krumbach, Ichenhausen, Thannhausen und Burgau nach Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Günzburg für