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Karlsfeld · Landkreis Dachau · 21.403 Einwohner

Pflegestützpunkt für Karlsfeld

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Dachau mit Sitz in Dachau.

Postleitzahlen in Karlsfeld: 85757

Pflegestützpunkt Landkreis Dachau

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Dachau
Am Oberanger 14
85221 Dachau
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Sprechzeiten
Mo 8:30–16:30 Uhr, Di 10–18 Uhr, Mi 8–14 Uhr, Do 7–15 Uhr, Fr 8–16 Uhr; persönliche Gespräche nach Termin; Sprechstunden in Altomünster und Markt Indersdorf

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Karlsfeld zuständig?

Für Karlsfeld (Landkreis Dachau) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Dachau zuständig, Am Oberanger 14, 85221 Dachau, Telefon 08131 9995137.

Welche Postleitzahlen gehören zu Karlsfeld?

Zur Gemeinde Karlsfeld gehören die Postleitzahlen 85757. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Dachau erreichbar?

Sprechzeiten: Mo 8:30–16:30 Uhr, Di 10–18 Uhr, Mi 8–14 Uhr, Do 7–15 Uhr, Fr 8–16 Uhr; persönliche Gespräche nach Termin; Sprechstunden in Altomünster und Markt Indersdorf.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Dachau für