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Jork · Landkreis Stade · 11.693 Einwohner

Pflegestützpunkt für Jork

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade mit Sitz in Stade.

Postleitzahlen in Jork: 21635

Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade
Am Sande 2
21682 Stade
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Sprechzeiten
Termin erbeten, auch außerhalb der Sprechzeiten möglich

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Seniorenberatung im selben Haus: 04141 12-5520, Seniorenstuetzpunkt@landkreis-stade.de.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Stade, Soziales und Teilhabe

Am Sande 2, 21682 Stade · 04141 12-0

soziales@landkreis-stade.de

landkreis-stade.de

Kreishaus.

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Jork zuständig?

Für Jork (Landkreis Stade) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade zuständig, Am Sande 2, 21682 Stade, Telefon 0414112-5523.

Welche Postleitzahlen gehören zu Jork?

Zur Gemeinde Jork gehören die Postleitzahlen 21635. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade erreichbar?

Sprechzeiten: Termin erbeten, auch außerhalb der Sprechzeiten möglich.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt im Landkreis Stade für