Pflegestützpunkte.org

Heubach · Ostalbkreis · 10.145 Einwohner

Pflegestützpunkt für Heubach

Zuständig ist die Pflegeberatung im Ostalbkreis mit Sitz in Aalen.

Postleitzahlen in Heubach: 73540

Pflegestützpunkt Ostalbkreis – Beratungsbüro Aalen

Anschrift
Pflegestützpunkt Ostalbkreis – Beratungsbüro Aalen
Stuttgarter Straße 41
73430 Aalen
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Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung; telefonisch Mo 14–16 Uhr, Di–Fr 8:15–10 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Beratungstage zusätzlich in Böbingen, Bopfingen, Lorch, Neresheim und Ruppertshofen.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Ostalbkreis, Soziales, Soziale Hilfen

Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen · 07361 503-1630

ostalbkreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Heubach zuständig?

Für Heubach (Ostalbkreis) ist die Pflegeberatung im Ostalbkreis zuständig, Pflegestützpunkt Ostalbkreis – Beratungsbüro Aalen, Stuttgarter Straße 41, 73430 Aalen, Telefon 07361 503-1820.

Welche Postleitzahlen gehören zu Heubach?

Zur Gemeinde Heubach gehören die Postleitzahlen 73540. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Ostalbkreis erreichbar?

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung; telefonisch Mo 14–16 Uhr, Di–Fr 8:15–10 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Ostalbkreis für