Pflegestützpunkte.org

Herborn · Lahn-Dill-Kreis · 20.421 Einwohner

Pflegestützpunkt für Herborn

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis mit Sitz in Wetzlar.

Postleitzahlen in Herborn: 35745

Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis

Anschrift
Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis
Karl-Kellner-Ring 55
35576 Wetzlar
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Nur nach Terminvereinbarung (persönlich, telefonisch oder per Video)

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Lahn-Dill-Kreis, Fachdienst 41.6 Hilfen für pflegebedürftige Menschen

Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar · 06441 407-1420

hzp@lahn-dill-kreis.de

lahn-dill-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Herborn zuständig?

Für Herborn (Lahn-Dill-Kreis) ist der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis zuständig, Karl-Kellner-Ring 55, 35576 Wetzlar, Telefon 06441 407-1415.

Welche Postleitzahlen gehören zu Herborn?

Zur Gemeinde Herborn gehören die Postleitzahlen 35745. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Nur nach Terminvereinbarung (persönlich, telefonisch oder per Video).

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt im Lahn-Dill-Kreis für