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Haselünne · Landkreis Emsland · 13.527 Einwohner

Pflegestützpunkt für Haselünne

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Emsland mit Sitz in Meppen.

Postleitzahlen in Haselünne: 49740

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Emsland

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
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Geprüft am 15.10.2026 auf der offiziellen Seite Quelle 1. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Emsland, Fachbereich Soziales, Abteilung Hilfe zur Pflege und Finanzen

Ordeniederung 1, 49716 Meppen · 05931 44-0

50.502@emsland.de

emsland.de

Telefonnummer ist die allgemeine Zentrale der Kreisverwaltung (Kreishaus I).

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Haselünne zuständig?

Für Haselünne (Landkreis Emsland) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Emsland zuständig, Ordeniederung 1, 49716 Meppen, Telefon 05931 44 12 67.

Welche Postleitzahlen gehören zu Haselünne?

Zur Gemeinde Haselünne gehören die Postleitzahlen 49740. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Emsland für