Pflegestützpunkte.org

Handewitt · Kreis Schleswig-Flensburg · 11.556 Einwohner

Pflegestützpunkt für Handewitt

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg mit Sitz in Schleswig.

Postleitzahlen in Handewitt: 24976, 24983

Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg

Anschrift
Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg
Flensburger Straße 7
24837 Schleswig
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 14–17 Uhr, Mi geschlossen; Beratung nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Schleswig-Flensburg, Fachdienst Besondere Soziale Leistungen

Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig · +49 4621 87-0

hilfe-zur-pflege@schleswig-flensburg.de

Quelle: Verwaltungsportal des Bundes

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?

3.148 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.880 €
  • im 3. Jahr2.524 €
  • ab dem 4. Jahr2.079 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Handewitt zuständig?

Für Handewitt (Kreis Schleswig-Flensburg) ist der Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg zuständig, Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig, Telefon 04621 87-800.

Welche Postleitzahlen gehören zu Handewitt?

Zur Gemeinde Handewitt gehören die Postleitzahlen 24976, 24983. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 14–17 Uhr, Mi geschlossen; Beratung nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt im Kreis Schleswig-Flensburg für