Pflegestützpunkte.org

Hammelburg · Landkreis Bad Kissingen · 10.694 Einwohner

Pflegestützpunkt für Hammelburg

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen mit Sitz in Bad Kissingen.

Postleitzahlen in Hammelburg: 97762

Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen
Münchner Straße 5 (Landratsamt Bad Kissingen)
97688 Bad Kissingen
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Sprechzeiten
Persönlich erreichbar Di 13–15 Uhr, Mi und Fr 8–10 Uhr, Do 8–10 und 13–15 Uhr; Beratung nach Termin, Außensprechstunden und Hausbesuche nach Vereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Unterfranken

Silcherstraße 5, 97074 Würzburg · 0931 7959-0

bezirksverwaltung@bezirk-unterfranken.de

bezirk-unterfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Hammelburg zuständig?

Für Hammelburg (Landkreis Bad Kissingen) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen zuständig, Münchner Straße 5 (Landratsamt Bad Kissingen), 97688 Bad Kissingen, Telefon 0971 801-5300.

Welche Postleitzahlen gehören zu Hammelburg?

Zur Gemeinde Hammelburg gehören die Postleitzahlen 97762. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Bad Kissingen erreichbar?

Sprechzeiten: Persönlich erreichbar Di 13–15 Uhr, Mi und Fr 8–10 Uhr, Do 8–10 und 13–15 Uhr; Beratung nach Termin, Außensprechstunden und Hausbesuche nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).