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Grünwald · Landkreis München · 11.179 Einwohner

Pflegestützpunkt für Grünwald

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis München mit Sitz in München.

Postleitzahlen in Grünwald: 82031

Pflegestützpunkt Landkreis München

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis München
Hanns-Schwindt-Straße 17 (Landratsamt München)
81829 München
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Mi 9–12 Uhr telefonisch (persönlich nach Vereinbarung), Do 14–17:30 Uhr; Beratung auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Anruf

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Grünwald zuständig?

Für Grünwald (Landkreis München) ist der Pflegestützpunkt Landkreis München zuständig, Hanns-Schwindt-Straße 17 (Landratsamt München), 81829 München, Telefon 089 6221-4399.

Welche Postleitzahlen gehören zu Grünwald?

Zur Gemeinde Grünwald gehören die Postleitzahlen 82031. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis München erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Mi 9–12 Uhr telefonisch (persönlich nach Vereinbarung), Do 14–17:30 Uhr; Beratung auch außerhalb der Öffnungszeiten nach Anruf.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis München für