Grünstadt · Landkreis Bad Dürkheim · 14.419 Einwohner
Pflegestützpunkt für Grünstadt
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Bad Dürkheim mit Sitz in Bad Dürkheim. In Grünstadt gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Grünstadt: 67269
Standort in Grünstadt
- Pflegestützpunkt Grünstadt, LeiningerlandVorstadt 3, 67269 GrünstadtTelefon 06359-9170953, 06359-9170952 · Beratungsbereiche: Stadt Grünstadt und Verbandsgemeinde Leiningerland
Pflegestützpunkt Grünstadt, Leiningerland
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Grünstadt, Leiningerland
Vorstadt 3
67269 Grünstadt
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 06359-9170953, 06359-9170952
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Kreisverwaltung Bad Dürkheim, Sozialamt (Abteilung 9), Referat Hilfe in besonderen Lebenslagen (Ref. 91)
Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim · 06322 961-0
Telefon und E-Mail sind die allgemeinen Kontakte der Kreisverwaltung, die die Referatsseite nennt; die Leistung umfasst auch häusliche Pflege.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Landkreis Bad Dürkheim, Hilfe in besonderen Lebenslagen (Ref. 91), Sozialamt (Abteilung 9)
Philipp-Fauth-Straße 11, 67098 Bad Dürkheim · 06322 961-0
Quelle: Seite des Trägers
In Rheinland-Pfalz entscheidet über Hilfe zur Pflege die Kreisverwaltung oder die Stadtverwaltung der kreisfreien Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 AGSGB XII). Nur in Sonderfällen, etwa bei Menschen mit Behinderung in Einrichtungen, ist das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz (LSJV), 06131 967-0.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Rheinland-Pfalz?
3.289 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.024 €
- im 3. Jahr2.671 €
- ab dem 4. Jahr2.230 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Grünstadt zuständig?
Für Grünstadt (Landkreis Bad Dürkheim) ist die Pflegeberatung im Landkreis Bad Dürkheim zuständig, Pflegestützpunkt Grünstadt, Leiningerland, Vorstadt 3, 67269 Grünstadt, Telefon 06359-9170953, 06359-9170952.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Grünstadt?
Ja. Die Pflegeberatung im Landkreis Bad Dürkheim hat in Grünstadt einen Standort: Pflegestützpunkt Grünstadt, Leiningerland, Vorstadt 3, 67269 Grünstadt.
Welche Postleitzahlen gehören zu Grünstadt?
Zur Gemeinde Grünstadt gehören die Postleitzahlen 67269. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).