Pflegestützpunkte.org

Glückstadt · Kreis Steinburg · 11.410 Einwohner

Pflegestützpunkt für Glückstadt

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg mit Sitz in Itzehoe.

Postleitzahlen in Glückstadt: 25348

Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg

Anschrift
Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg
Robert-Koch-Straße 2, Haus B (Ärzte- und Dienstleistungszentrum)
25524 Itzehoe
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 14–17 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Kreis Steinburg, Kreissozialamt, Hilfe zur Pflege

Beethovenstraße 2, 25524 Itzehoe · +49 4821 69-0

sozialamt@steinburg.de

steinburg.de

Quelle: Seite des Trägers

In Schleswig-Holstein entscheidet über Hilfe zur Pflege der Kreis oder die kreisfreie Stadt, in der die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AG-SGB XII), zu Hause wie im Heim. Wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt.

Was kostet ein Heimplatz in Schleswig-Holstein?

3.148 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.880 €
  • im 3. Jahr2.524 €
  • ab dem 4. Jahr2.079 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Glückstadt zuständig?

Für Glückstadt (Kreis Steinburg) ist der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg zuständig, Robert-Koch-Straße 2, Haus B (Ärzte- und Dienstleistungszentrum), 25524 Itzehoe, Telefon 04821 - 956 87 99.

Welche Postleitzahlen gehören zu Glückstadt?

Zur Gemeinde Glückstadt gehören die Postleitzahlen 25348. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 8:30–12 Uhr, Do 8:30–12 und 14–17 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).