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Gilching · Landkreis Starnberg · 19.062 Einwohner

Pflegestützpunkt für Gilching

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg mit Sitz in Starnberg.

Postleitzahlen in Gilching: 82205

Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg
Strandbadstraße 2 (Zimmer OG.138)
82319 Starnberg
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Sprechzeiten
Servicezeiten Mo, Di 8–16 Uhr, Mi 8–14 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Besuche nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Gilching zuständig?

Für Gilching (Landkreis Starnberg) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg zuständig, Strandbadstraße 2 (Zimmer OG.138), 82319 Starnberg, Telefon 08151 148-77733.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gilching?

Zur Gemeinde Gilching gehören die Postleitzahlen 82205. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg erreichbar?

Sprechzeiten: Servicezeiten Mo, Di 8–16 Uhr, Mi 8–14 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–14 Uhr; persönliche Besuche nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Starnberg für