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Geisenfeld · Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm · 11.563 Einwohner

Pflegestützpunkt für Geisenfeld

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm mit Sitz in Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Postleitzahlen in Geisenfeld: 85290

Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm
Löwenstraße 2, 2. OG
85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
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Sprechzeiten
Mo, Mi, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; Termine empfohlen, auch außerhalb der Öffnungszeiten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Geisenfeld zuständig?

Für Geisenfeld (Landkreis Pfaffenhofen a. d. Ilm) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm zuständig, Löwenstraße 2, 2. OG, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm, Telefon 08441 27-3401.

Welche Postleitzahlen gehören zu Geisenfeld?

Zur Gemeinde Geisenfeld gehören die Postleitzahlen 85290. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Mi, Do, Fr 8–12 Uhr, Mi 13–16 Uhr; Termine empfohlen, auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Pfaffenhofen a.d.Ilm für