Pflegestützpunkte.org

Gaildorf · Landkreis Schwäbisch Hall · 12.005 Einwohner

Pflegestützpunkt für Gaildorf

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Schwäbisch Hall mit Sitz in Schwäbisch Hall.

Postleitzahlen in Gaildorf: 74405

Pflegestützpunkt Schwäbisch Hall

Anschrift
Pflegestützpunkt Schwäbisch Hall
Münzstraße 1 (im Landratsamt)
74523 Schwäbisch Hall
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Sprechzeiten
Telefonisch in der Regel Mo–Fr 8–15:30 Uhr; Beratung nach Vereinbarung
Website
psp-sha.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Montags nachmittags zusätzlich Beratung in Gaildorf und Gerabronn (Termin telefonisch).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Schwäbisch Hall, Sozialamt (Amt 20)

Münzstraße 1, 74523 Schwäbisch Hall · 0791 755-7710

sozialamt@lrasha.de

lrasha.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Gaildorf zuständig?

Für Gaildorf (Landkreis Schwäbisch Hall) ist die Pflegeberatung im Landkreis Schwäbisch Hall zuständig, Münzstraße 1 (im Landratsamt), 74523 Schwäbisch Hall, Telefon 0791 755-7888.

Welche Postleitzahlen gehören zu Gaildorf?

Zur Gemeinde Gaildorf gehören die Postleitzahlen 74405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Schwäbisch Hall erreichbar?

Sprechzeiten: Telefonisch in der Regel Mo–Fr 8–15:30 Uhr; Beratung nach Vereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Schwäbisch Hall für