Pflegestützpunkte.org

Füssen · Landkreis Ostallgäu · 15.287 Einwohner

Pflegestützpunkt für Füssen

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Ostallgäu mit Sitz in Marktoberdorf.

Postleitzahlen in Füssen: 87629

Pflegestützpunkt Ostallgäu

Anschrift
Pflegestützpunkt Ostallgäu
Schwabenstraße 11 (Landratsamt, Zimmer B104 und B106)
87616 Marktoberdorf
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–16 Uhr; Beratungstermine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Öffnungszeiten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Füssen zuständig?

Für Füssen (Landkreis Ostallgäu) ist der Pflegestützpunkt Ostallgäu zuständig, Schwabenstraße 11 (Landratsamt, Zimmer B104 und B106), 87616 Marktoberdorf, Telefon 08342 911-511.

Welche Postleitzahlen gehören zu Füssen?

Zur Gemeinde Füssen gehören die Postleitzahlen 87629. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Ostallgäu erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr, Do 14–16 Uhr; Beratungstermine nach Vereinbarung, auch außerhalb der Öffnungszeiten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Ostallgäu für