Pflegestützpunkte.org

Freilassing · Landkreis Berchtesgadener Land · 17.619 Einwohner

Pflegestützpunkt für Freilassing

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land mit Sitz in Bad Reichenhall.

Postleitzahlen in Freilassing: 83395

Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land

Anschrift
Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land
Bahnhofstraße 21 a (Außenstelle des Landratsamts)
83435 Bad Reichenhall
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Sprechzeiten
Mo–Do 8–12 Uhr nach Terminvereinbarung; Außensprechstunden in Laufen und Bischofswiesen; Hausbesuche nach Absprache
Website
lra-bgl.de

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Freilassing zuständig?

Für Freilassing (Landkreis Berchtesgadener Land) ist der Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land zuständig, Bahnhofstraße 21 a (Außenstelle des Landratsamts), 83435 Bad Reichenhall, Telefon 08651 773 885.

Welche Postleitzahlen gehören zu Freilassing?

Zur Gemeinde Freilassing gehören die Postleitzahlen 83395. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Berchtesgadener Land erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 8–12 Uhr nach Terminvereinbarung; Außensprechstunden in Laufen und Bischofswiesen; Hausbesuche nach Absprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).