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Essenbach · Landkreis Landshut · 11.998 Einwohner

Pflegestützpunkt für Essenbach

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Region Landshut mit Sitz in Landshut.

Postleitzahlen in Essenbach: 84051

Pflegestützpunkt Region Landshut

Anschrift
Pflegestützpunkt Region Landshut
Bahnhofplatz 1a (Netzwerkgebäude)
84032 Landshut
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Sprechzeiten
Di–Do 9–12 und 14–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Außenstellen Rottenburg a.d.Laaber und Vilsbiburg im 14-tägigen Wechsel nach Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Referat III – Hilfe zur Pflege

Am Lurzenhof 15, 84036 Landshut · 0871 97512-100

sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de

bezirk-niederbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Essenbach zuständig?

Für Essenbach (Landkreis Landshut) ist der Pflegestützpunkt Region Landshut zuständig, Bahnhofplatz 1a (Netzwerkgebäude), 84032 Landshut, Telefon 0871 31989 50.

Welche Postleitzahlen gehören zu Essenbach?

Zur Gemeinde Essenbach gehören die Postleitzahlen 84051. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Region Landshut erreichbar?

Sprechzeiten: Di–Do 9–12 und 14–16 Uhr, Fr 9–12 Uhr; Außenstellen Rottenburg a.d.Laaber und Vilsbiburg im 14-tägigen Wechsel nach Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Region Landshut für