Eppingen · Landkreis Heilbronn · 22.666 Einwohner
Pflegestützpunkt für Eppingen
Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Heilbronn mit Sitz in Heilbronn.
Postleitzahlen in Eppingen: 75031
Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn – Landratsamt Heilbronn
- Anschrift
- Pflegestützpunkt Landkreis Heilbronn – Landratsamt Heilbronn
Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Auf der Karte zeigen - Sprechzeiten
- Mo, Di 9–12 Uhr, Mi 14–17 Uhr, Do, Fr 9–12 Uhr; Termine auch außerhalb nach Vereinbarung
- Website
- landkreis-heilbronn.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Die drei Standorte sind gemeinsam per E-Mail erreichbar. Zuständigkeitsgebiete der Standorte sind nicht veröffentlicht.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Landkreis Heilbronn, Sozial- und Versorgungsamt, ambulante Hilfe zur Pflege
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn · 07131 994-2649
sozialhilfe@landratsamt-heilbronn.de
service.landkreis-heilbronn.de
Der Antrag kann auch bei jedem Rathaus im Landkreis zur Weiterleitung abgegeben werden.
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Landkreis Heilbronn, Sozial- und Versorgungsamt, Hilfe zur Pflege im Heim
Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn · 07131 994-256
hilfe-in-einrichtungen@landratsamt-heilbronn.de
service.landkreis-heilbronn.de
Quelle: Seite des Trägers
In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?
3.657 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr3.297 €
- im 3. Jahr2.817 €
- ab dem 4. Jahr2.216 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Eppingen zuständig?
Für Eppingen (Landkreis Heilbronn) ist die Pflegeberatung im Landkreis Heilbronn zuständig, Lerchenstraße 40, 74072 Heilbronn, Telefon 07131 994-430, 994-8047, 994-7178.
Welche Postleitzahlen gehören zu Eppingen?
Zur Gemeinde Eppingen gehören die Postleitzahlen 75031. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Heilbronn erreichbar?
Sprechzeiten: Mo, Di 9–12 Uhr, Mi 14–17 Uhr, Do, Fr 9–12 Uhr; Termine auch außerhalb nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).