Pflegestützpunkte.org

Eggenfelden · Landkreis Rottal-Inn · 14.271 Einwohner

Pflegestützpunkt für Eggenfelden

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Rottal-Inn mit Sitz in Pfarrkirchen.

Postleitzahlen in Eggenfelden: 84307

Fachstelle für pflegende Angehörige

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige
Arno-Jacoby-Straße 7
84347 Pfarrkirchen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Weitere Fachstellen u. a. in Eggenfelden, Simbach am Inn und Arnstorf. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Niederbayern, Sozialverwaltung, Referat III – Hilfe zur Pflege

Am Lurzenhof 15, 84036 Landshut · 0871 97512-100

sozialverwaltung@bezirk-niederbayern.de

bezirk-niederbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Eggenfelden zuständig?

Für Eggenfelden (Landkreis Rottal-Inn) ist die Pflegeberatung im Landkreis Rottal-Inn zuständig, Arno-Jacoby-Straße 7, 84347 Pfarrkirchen, Telefon 08561 23390.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eggenfelden?

Zur Gemeinde Eggenfelden gehören die Postleitzahlen 84307. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Rottal-Inn für