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Eckental · Landkreis Erlangen-Höchstadt · 14.476 Einwohner

Pflegestützpunkt für Eckental

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt mit Sitz in Herzogenaurach.

Postleitzahlen in Eckental: 90542

Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt
Ohmstraße 2
91074 Herzogenaurach
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Sprechzeiten
Mo–Fr 8–12 Uhr; telefonische Terminvereinbarung Mo 12–14 Uhr, Do 9–11 Uhr; Sprechstunden in Eckental und Höchstadt

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · 0981 4664-25002

Arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de

bezirk-mittelfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Eckental zuständig?

Für Eckental (Landkreis Erlangen-Höchstadt) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt zuständig, Ohmstraße 2, 91074 Herzogenaurach, Telefon 09132 753 8950.

Welche Postleitzahlen gehören zu Eckental?

Zur Gemeinde Eckental gehören die Postleitzahlen 90542. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 8–12 Uhr; telefonische Terminvereinbarung Mo 12–14 Uhr, Do 9–11 Uhr; Sprechstunden in Eckental und Höchstadt.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erlangen-Höchstadt für