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Ebersberg · Landkreis Ebersberg · 12.408 Einwohner

Pflegestützpunkt für Ebersberg

Zuständig ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege mit Sitz in Grafing b. München.

Postleitzahlen in Ebersberg: 85560

Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege

Anschrift
Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege
Marktplatz 2, 3. Stock
85567 Grafing b. München
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Beratung nach Terminvereinbarung

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Ebersberg zuständig?

Für Ebersberg (Landkreis Ebersberg) ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege zuständig, Marktplatz 2, 3. Stock, 85567 Grafing b. München, Telefon 08092 823-702.

Welche Postleitzahlen gehören zu Ebersberg?

Zur Gemeinde Ebersberg gehören die Postleitzahlen 85560. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege erreichbar?

Sprechzeiten: Beratung nach Terminvereinbarung.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt des Landkreises Ebersberg im Kompetenzzentrum für Barrierefreiheit und Pflege für