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Dorfen · Landkreis Erding · 14.759 Einwohner

Pflegestützpunkt für Dorfen

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erding mit Sitz in Erding.

Postleitzahlen in Dorfen: 84405

Pflegestützpunkt Landkreis Erding

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Erding
Alois-Schießl-Platz 6
85435 Erding
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Sprechzeiten
Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr, Di und Do 14–17 Uhr; Außensprechstunden in Taufkirchen (Vils), Kirchberg, Moosinning und Fraunberg nach Termin

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Dorfen zuständig?

Für Dorfen (Landkreis Erding) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erding zuständig, Alois-Schießl-Platz 6, 85435 Erding, Telefon 08122 58-1800.

Welche Postleitzahlen gehören zu Dorfen?

Zur Gemeinde Dorfen gehören die Postleitzahlen 84405. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erding erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Fr 7:30–12:30 Uhr, Di und Do 14–17 Uhr; Außensprechstunden in Taufkirchen (Vils), Kirchberg, Moosinning und Fraunberg nach Termin.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Erding für