Pflegestützpunkte.org

Dinkelsbühl · Landkreis Ansbach · 12.260 Einwohner

Pflegestützpunkt für Dinkelsbühl

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ansbach mit Sitz in Feuchtwangen.

Postleitzahlen in Dinkelsbühl: 91550

Fachstelle für pflegende Angehörige Feuchtwangen

Anschrift
Fachstelle für pflegende Angehörige Feuchtwangen
Spitalstraße 9
91555 Feuchtwangen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Kein Pflegestützpunkt. Weitere Fachstellen in Dinkelsbühl und Schillingsfürst. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI bietet jede Pflegekasse; kassenübergreifend erreichbar über die Pflegeberatung Bayern, Tel. 0800 7721111.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Mittelfranken

Danziger Straße 5, 91522 Ansbach · 0981 4664-25002

Arbeitsbereich25@bezirk-mittelfranken.de

bezirk-mittelfranken.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Dinkelsbühl zuständig?

Für Dinkelsbühl (Landkreis Ansbach) ist die Pflegeberatung im Landkreis Ansbach zuständig, Spitalstraße 9, 91555 Feuchtwangen, Telefon 09852 678814.

Welche Postleitzahlen gehören zu Dinkelsbühl?

Zur Gemeinde Dinkelsbühl gehören die Postleitzahlen 91550. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ansbach für