Pflegestützpunkte.org

Dießen am Ammersee · Landkreis Landsberg am Lech · 10.673 Einwohner

Pflegestützpunkt für Dießen am Ammersee

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landsberg am Lech mit Sitz in Landsberg am Lech.

Postleitzahlen in Dießen am Ammersee: 86911

Pflegestützpunkt Landsberg am Lech

Anschrift
Pflegestützpunkt Landsberg am Lech
Von-Kühlmann-Straße 15 (Landratsamt)
86899 Landsberg am Lech
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Sprechzeiten
Mo und Fr 9–12 Uhr, Di 9–12 und 14–16 Uhr, Do 9–12 und 14–17 Uhr, Mi geschlossen

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Oberbayern, Sozialverwaltung, Servicestelle

Prinzregentenstraße 14, 80538 München · 089 2198-21010

servicestelle@bezirk-oberbayern.de

bezirk-oberbayern.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Dießen am Ammersee zuständig?

Für Dießen am Ammersee (Landkreis Landsberg am Lech) ist der Pflegestützpunkt Landsberg am Lech zuständig, Von-Kühlmann-Straße 15 (Landratsamt), 86899 Landsberg am Lech, Telefon 08191 129-1555.

Welche Postleitzahlen gehören zu Dießen am Ammersee?

Zur Gemeinde Dießen am Ammersee gehören die Postleitzahlen 86911. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landsberg am Lech erreichbar?

Sprechzeiten: Mo und Fr 9–12 Uhr, Di 9–12 und 14–16 Uhr, Do 9–12 und 14–17 Uhr, Mi geschlossen.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).