Burgdorf · Landkreis Region Hannover · 31.051 Einwohner
Pflegestützpunkt für Burgdorf
Zuständig ist die Pflegeberatung in der Region Hannover mit Sitz in Hannover. In Burgdorf gibt es einen Standort.
Postleitzahlen in Burgdorf: 31303
Standort in Burgdorf
- Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer LandHannoversche Neustadt 53, 31303 BurgdorfTelefon +49 511 61620116
Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Hannover im SeniorenServiceZentrum
- Anschrift
- Pflegestützpunkt der Landeshauptstadt Hannover im SeniorenServiceZentrum
Osterstraße 31
30159 Hannover
Auf der Karte zeigen - Telefon
- 0511 / 168-42345
- Sprechzeiten
- Mo, Di, Fr 9–13 Uhr, Do 8–18 Uhr, Mi nach Vereinbarung
- Website
- hannover.de
Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.
Hinweis: Die Stadt Hannover hat eigene Pflegestützpunkte mit Außenstellen (u. a. Ricklingen, Stöcken, Luise-Blume-Stiftung, Misburg; zentrale Nummer 0511 / 168-42345). Die vier Senioren- und Pflegestützpunkte der Region sind für das Umland zuständig.
Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?
Pflege zu Hause
Landeshauptstadt Hannover, Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Soziales, 50.23 Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, Landesblindengeld und andere Hilfen
Hamburger Allee 25, 30161 Hannover · +49 511 168-42472
Quelle: Seite des Trägers
Pflege im Heim
Landeshauptstadt Hannover, Fachbereich Senioren, Bereich Wirtschaftliche Hilfen in Einrichtungen (57.1)
Osterstraße 31, 30159 Hannover · +49 511 168-42345
Zuständig für Einwohner der Landeshauptstadt Hannover; für die übrigen Städte und Gemeinden der Region nennt die Region Hannover die Stelle.
Quelle: Seite des Trägers
In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.
Für das Heim ist das Amt am bisherigen Wohnort zuständig, auch wenn das Heim woanders liegt (§ 98 Abs. 2 SGB XII).
Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?
3.008 €
im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt
- im 2. Jahr2.728 €
- im 3. Jahr2.356 €
- ab dem 4. Jahr1.891 €
Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder
Gut zu wissen
Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.
Pflegegrad beantragen
Die Pflegekasse zahlt ab dem Antragsmonat und muss binnen 25 Arbeitstagen entscheiden (§ 33 Abs. 1, § 18c Abs. 1 SGB XI).
Ratgeber lesenHilfe zur Pflege
Die Hilfe setzt ein, sobald das Amt vom Bedarf erfährt (§ 18 SGB XII). 10.000 Euro Erspartes bleiben geschützt.
Ratgeber lesenElternunterhalt
Kinder zahlen für pflegebedürftige Eltern erst ab 100.000 Euro Jahreseinkommen (§ 94 Abs. 1a SGB XII).
Ratgeber lesenEntlastungsbetrag
Bis zu 131 Euro im Monat für Entlastung zu Hause, ab Pflegegrad 1 und ohne Antrag (§ 45b SGB XI).
Ratgeber lesenPflegehilfsmittel
Bis zu 42 Euro im Monat für Handschuhe, Desinfektion und Bettschutz, ohne Zuzahlung (§ 40 Abs. 2 SGB XI).
Ratgeber lesenKosten im Heim
Der Zuschlag der Pflegekasse senkt den Eigenanteil an der Pflege um 15 bis 75 Prozent, je nach Dauer (§ 43c SGB XI).
Heimkosten je Bundesland
Häufige Fragen
Welcher Pflegestützpunkt ist für Burgdorf zuständig?
Für Burgdorf (Landkreis Region Hannover) ist die Pflegeberatung in der Region Hannover zuständig, Osterstraße 31, 30159 Hannover, Telefon 0511 / 168-42345.
Gibt es einen Pflegestützpunkt in Burgdorf?
Ja. Die Pflegeberatung in der Region Hannover hat in Burgdorf einen Standort: Senioren- und Pflegestützpunkt Burgdorfer Land, Hannoversche Neustadt 53, 31303 Burgdorf.
Welche Postleitzahlen gehören zu Burgdorf?
Zur Gemeinde Burgdorf gehören die Postleitzahlen 31303. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.
Wann ist die Pflegeberatung in der Region Hannover erreichbar?
Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9–13 Uhr, Do 8–18 Uhr, Mi nach Vereinbarung.
Welche Frist ist besonders wichtig?
42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).