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Bückeburg · Landkreis Schaumburg · 19.221 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bückeburg

Zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Schaumburg mit Sitz in Stadthagen.

Postleitzahlen in Bückeburg: 31675

Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Schaumburg

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Schaumburg
Breslauer Straße 2–4
31655 Stadthagen
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Schaumburg, Sozialamt, Team Hilfe zur Pflege

Breslauer Straße 2-4, 31655 Stadthagen · 05721 703-0

pflege@schaumburg.de

schaumburg.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bückeburg zuständig?

Für Bückeburg (Landkreis Schaumburg) ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Schaumburg zuständig, Breslauer Straße 2–4, 31655 Stadthagen, Telefon 05721 703 43 70.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bückeburg?

Zur Gemeinde Bückeburg gehören die Postleitzahlen 31675. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Senioren- und Pflegestützpunkt Niedersachsen des Landkreises Schaumburg für