Pflegestützpunkte.org

Bretzfeld · Hohenlohekreis · 12.713 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bretzfeld

Zuständig ist die Pflegeberatung im Hohenlohekreis mit Sitz in Künzelsau.

Postleitzahlen in Bretzfeld: 74626

Pflegestützpunkt Hohenlohekreis – Künzelsau

Anschrift
Pflegestützpunkt Hohenlohekreis – Künzelsau
Würzburger Straße 30
74653 Künzelsau
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Sprechzeiten
Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Postanschrift: Pflegestützpunkt Hohenlohekreis, Allee 17, 74653 Künzelsau.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Hohenlohekreis, Sozial- und Versorgungsamt, Sozialamt (Pflege und soziale Sicherung)

Allee 17, 74653 Künzelsau · 07940 18-1266

Sozialamt@Hohenlohekreis.de

hohenlohekreis.de

Quelle: Seite des Trägers

In Baden-Württemberg entscheidet über Hilfe zur Pflege der Stadt- oder Landkreis, in dem die pflegebedürftige Person wohnt (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) entscheidet keine Einzelfälle.

Was kostet ein Heimplatz in Baden-Württemberg?

3.657 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.297 €
  • im 3. Jahr2.817 €
  • ab dem 4. Jahr2.216 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bretzfeld zuständig?

Für Bretzfeld (Hohenlohekreis) ist die Pflegeberatung im Hohenlohekreis zuständig, Würzburger Straße 30, 74653 Künzelsau, Telefon 07940 18-1799, 18-1866, 18-1867.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bretzfeld?

Zur Gemeinde Bretzfeld gehören die Postleitzahlen 74626. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Hohenlohekreis erreichbar?

Sprechzeiten: Mo, Di, Fr 9–12 Uhr, Do 14–17 Uhr; Termin erbeten.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Hohenlohekreis für