Pflegestützpunkte.org

Bexbach · Saarpfalz-Kreis · 17.793 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bexbach

Zuständig ist der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis mit Sitz in Homburg.

Postleitzahlen in Bexbach: 66450

Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis

Anschrift
Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis
Am Forum 1
66424 Homburg
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Sprechzeiten
Mo–Do 8–12 Uhr und 13–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Termine nach Absprache

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Saarpfalz-Kreis, Fachbereich Soziale Angelegenheiten, Hilfe zur Pflege

Am Forum 1, 66424 Homburg · 06841 104-7172

heimpflege@saarpfalz-kreis.de

saarpfalz-kreis.de

Quelle: Seite des Trägers

Im Saarland entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder der Regionalverband Saarbrücken (§ 2 AGSGB XII), zu Hause wie im Heim. Für Menschen mit Behinderung unter 65 Jahren in Einrichtungen ist das Landesamt für Soziales zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landesamt für Soziales Saarland (LAS).

Was kostet ein Heimplatz in Saarland?

3.695 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.368 €
  • im 3. Jahr2.933 €
  • ab dem 4. Jahr2.389 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bexbach zuständig?

Für Bexbach (Saarpfalz-Kreis) ist der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis zuständig, Am Forum 1, 66424 Homburg, Telefon 06841 1047134.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bexbach?

Zur Gemeinde Bexbach gehören die Postleitzahlen 66450. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Do 8–12 Uhr und 13–15:30 Uhr, Fr 8–12 Uhr und 13–15 Uhr; Termine nach Absprache.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt im Saarpfalz-Kreis für