Pflegestützpunkte.org

Baunatal · Landkreis Kassel · 27.929 Einwohner

Pflegestützpunkt für Baunatal

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel mit Sitz in Kassel.

Postleitzahlen in Baunatal: 34225

Pflegestützpunkt Landkreis Kassel

Anschrift
Pflegestützpunkt Landkreis Kassel
Kohlenstraße 132
34121 Kassel
Auf der Karte zeigen
Sprechzeiten
Termine nach Vereinbarung Mo–Fr, auch als Hausbesuch

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Kassel, Fachdienst Soziales, Hilfe zur Pflege/weitere Hilfen

Kohlenstraße 132, 34121 Kassel · 0561 1003-1882

landkreiskassel.de

Quelle: Seite des Trägers

In Hessen entscheidet über Hilfe zur Pflege der Landkreis oder die kreisfreie Stadt, zu Hause wie im Pflegeheim (§ 2 HAG/SGB XII). Nur bei bestimmten spezialisierten Wohnpflegeheimen für jüngere Menschen ist der Landeswohlfahrtsverband Hessen zuständig. Für die genannten Ausnahmen: Landeswohlfahrtsverband Hessen (LWV), 0561 1004-0.

Was kostet ein Heimplatz in Hessen?

3.431 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr3.096 €
  • im 3. Jahr2.650 €
  • ab dem 4. Jahr2.091 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Baunatal zuständig?

Für Baunatal (Landkreis Kassel) ist der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel zuständig, Kohlenstraße 132, 34121 Kassel, Telefon 0561 1003-1399.

Welche Postleitzahlen gehören zu Baunatal?

Zur Gemeinde Baunatal gehören die Postleitzahlen 34225. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel erreichbar?

Sprechzeiten: Termine nach Vereinbarung Mo–Fr, auch als Hausbesuch.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist der Pflegestützpunkt Landkreis Kassel für