Pflegestützpunkte.org

Bad Zwischenahn · Landkreis Ammerland · 29.698 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bad Zwischenahn

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ammerland mit Sitz in Westerstede.

Postleitzahlen in Bad Zwischenahn: 26160

Seniorenstützpunkt Niedersachsen des Landkreises Ammerland

Anschrift
Seniorenstützpunkt Niedersachsen des Landkreises Ammerland
Ammerlandallee 12
26655 Westerstede
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Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Hinweis: Im Landkreis Ammerland gibt es laut Landesliste keinen Pflegestützpunkt, sondern einen Seniorenstützpunkt (Seniorenberatung). Für die Pflegeberatung ist die eigene Pflegekasse zuständig (§ 7a SGB XI).

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Ammerland, Sozialamt

Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede · 04488 56-0

info@ammerland.de

ammerland.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bad Zwischenahn zuständig?

Für Bad Zwischenahn (Landkreis Ammerland) ist die Pflegeberatung im Landkreis Ammerland zuständig, Ammerlandallee 12, 26655 Westerstede, Telefon 04488 56 27 50.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Zwischenahn?

Zur Gemeinde Bad Zwischenahn gehören die Postleitzahlen 26160. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Ammerland für