Pflegestützpunkte.org

Bad Wörishofen · Landkreis Unterallgäu · 16.933 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bad Wörishofen

Zuständig ist der Pflegestützpunkt Unterallgäu mit Sitz in Mindelheim.

Postleitzahlen in Bad Wörishofen: 86825

Pflegestützpunkt Unterallgäu

Anschrift
Pflegestützpunkt Unterallgäu
Champagnatplatz 4 (Gebäude 6 des Landratsamts)
87719 Mindelheim
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Sprechzeiten
Telefonisch Mo–Fr 8–12 Uhr; Gespräche nach Termin; Sprechtage mit den Fachstellen für pflegende Angehörige in Mindelheim und weiteren Gemeinden

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Bezirk Schwaben, Sozialverwaltung

Karolinenstraße 28, 86152 Augsburg · 0821 3101-0

beratungsstelle@bezirk-schwaben.de

bezirk-schwaben.de

Quelle: Seite des Trägers

In Bayern entscheidet über Hilfe zur Pflege der Bezirk (Art. 82 AGSG), zu Hause wie im Heim. Den Antrag können Sie auch beim Landratsamt oder der Stadt abgeben; er wird an den Bezirk weitergeleitet.

Was kostet ein Heimplatz in Bayern?

3.270 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.943 €
  • im 3. Jahr2.506 €
  • ab dem 4. Jahr1.959 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bad Wörishofen zuständig?

Für Bad Wörishofen (Landkreis Unterallgäu) ist der Pflegestützpunkt Unterallgäu zuständig, Champagnatplatz 4 (Gebäude 6 des Landratsamts), 87719 Mindelheim, Telefon 08261 995-8025.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Wörishofen?

Zur Gemeinde Bad Wörishofen gehören die Postleitzahlen 86825. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist der Pflegestützpunkt Unterallgäu erreichbar?

Sprechzeiten: Telefonisch Mo–Fr 8–12 Uhr; Gespräche nach Termin; Sprechtage mit den Fachstellen für pflegende Angehörige in Mindelheim und weiteren Gemeinden.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).