Pflegestützpunkte.org

Bad Iburg · Landkreis Osnabrück · 10.652 Einwohner

Pflegestützpunkt für Bad Iburg

Zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück mit Sitz in Osnabrück.

Postleitzahlen in Bad Iburg: 49186

Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück

Anschrift
Senioren- und Pflegestützpunkt des Landkreises Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
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Sprechzeiten
Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr

Geprüft am 15.10.2026 auf den offiziellen Seiten Quelle 1, Quelle 2. Die Beratung ist kostenlos; viele Pflegestützpunkte beraten auch zu Hause.

Wer zahlt, wenn das Geld nicht reicht?

Landkreis Osnabrück, Fachdienst 2 Soziales, Abt. 2.3 Hilfe zur Pflege

Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück · 0541 501-3029

hilfezurpflege@landkreis-osnabrueck.de

service.landkreis-osnabrueck.de

Quelle: Seite des Trägers

In Niedersachsen ist für Erwachsene zwar das Land Träger der Hilfe zur Pflege (§ 3 Nds. AG SGB IX/XII), es hat die Entscheidung aber per Gesetz den Landkreisen, kreisfreien Städten und der Region Hannover übertragen (§§ 4, 6). Ihr Antrag gehört deshalb zum Sozialamt Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, zu Hause wie im Heim.

Was kostet ein Heimplatz in Niedersachsen?

3.008 €

im Monat im ersten Jahr, im Durchschnitt

  • im 2. Jahr2.728 €
  • im 3. Jahr2.356 €
  • ab dem 4. Jahr1.891 €

Zuschlag der Pflegekasse nach § 43c SGB XI eingerechnet. Quelle: vdek, Stand 01.07.2026. Alle Länder

Gut zu wissen

Das Wichtigste zu Pflegegrad, Kosten und Anträgen.

Häufige Fragen

Welcher Pflegestützpunkt ist für Bad Iburg zuständig?

Für Bad Iburg (Landkreis Osnabrück) ist die Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück zuständig, Am Schölerberg 1, 49082 Osnabrück, Telefon 0541 5013031.

Welche Postleitzahlen gehören zu Bad Iburg?

Zur Gemeinde Bad Iburg gehören die Postleitzahlen 49186. Maßgeblich für die Zuständigkeit ist die Gemeinde, nicht die Postleitzahl: Manche Postleitzahlen reichen in Nachbargemeinden.

Wann ist die Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück erreichbar?

Sprechzeiten: Mo–Mi 8–16 Uhr, Do 8–18 Uhr, Fr 8–12 Uhr.

Welche Frist ist besonders wichtig?

42 €: im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, ab Pflegegrad 1 (§ 40 Abs. 2 SGB XI).

Ebenfalls zuständig ist die Pflegeberatung im Landkreis Osnabrück für